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KOMPASS Förderprogramm für Soloselbstständige

Zuschüsse für Weiterbildungen von bis zu 90%

Was ist KOMPASS für Solo-Selbstständige?

KOMPASS steht für Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige und wurde als Förderprogramm für diese Gruppe aufgelegt. Ziel ist eine krisenfeste und zukunftssichere Aufstellung Soloselbstständiger durch die Förderung von passenden Qualifizierungen und Weiterbildungen.

Nach Abschluss eines festgelegten Ablaufs können Beratungsstellen Weiterbildungen über einen Qualifizierungsscheck bezuschussen. Die Kosten dürfen maximal 5.000 € betragen von denen bis zu 90% erstattet werden können. Das Programm kann mehrmals in definierten Abständen in Anspruch genommen werden.

Beispiel für einen Qualifizierungsscheck für eine Kompass-geförderte Weiterbildung

Voraussetzungen

Qualifiziert sind in der Regel Solo-Selbständige, die bereits seit zwei Jahren am Markt vertreten sind, mindestens 51% ihrer Einkünfte daraus erzielen und maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitern beschäftigen.

Die tatsächlichen Voraussetzungen werden im Gespräch und über Nachweise von der jeweiligen Anlaufstelle abschließend geprüft.

Weiterbildungen und Qualifizierungen müssen eine ganze Reihe an Kriterien erfüllen, um förderfähig zu sein. Dies wird ebenfalls von der Anlaufstelle geprüft.

Ablauf der Förderung

Wählen Sie zuerst eine für Sie zuständige Anlaufstelle aus und nehmen Sie Kontakt auf.

Hier finden Sie eine Übersicht der offiziellen Anlaufstellen:

Beratungsstellen-Liste

Anschließend registrieren Sie sich im Portal Z-EU-S und erstellen eine „Interessenbeurkundung„. Der Ablauf hierfür ist alles andere als selbsterklärend. Nutzen Sie daher die Arbeitshilfe.

Sie vereinbaren ein Erstgespräch mit Ihrer Anlaufstelle. Dieses kann telefonisch, digital oder auch vor-Ort stattfinden. Im Gespräch prüft die Beratungsstelle die Voraussetzungen für eine Förderung und gibt Qualifizierungsempfehlungen. Bringen Sie zu diesem Gespräch auf Wunsch auf eigene Vorschläge mit.

Im Anschluss erstellt die Anlaufstelle ein Beratungsprotokoll und bittet Sie dieses im Anschluss zu prüfen und zu vervollständigen.

Achtung: Die von Ihnen gewünschte Weiterbildung muss im Beratungsprotokoll genannt sein, damit sie gefördert werden kann.

Sie wählen eine der im Beratungsprotokoll genannten Weiterbildungen aus und ergänzen fehlende Angaben. Sie geben die Interessensbekundung im Portal an die Anlaufstelle zurück.

Ihre Anlaufstelle prüft die eingereichten Unterlagen und stellt Ihnen einen digitalen Weiterbildungsscheck aus.

Achtung: Sie müssen die Weiterbildung innerhalb von 6 Monaten nach der Ausstellung des Schecks durchführen.

Nach dem Sie die gewünschte Weiterbildung absolviert haben, erstellen Sie in Z-EU-S einen Antrag auf Erstattung. Dies muss ebenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks erfolgen. Andernfalls kann keine Rückerstattung mehr geleistet werden.

Förderfähige Angebote

DEIN PLAN P erfüllt die Kriterien für eine Förderung Ihrer Weiterbildung durch das KOMPASS-Förderprogramm.

Weitere Information

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Jan
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